Impfsituation im Kreis Schleswig-Flensburg


Zur aktuellen Impfsituation im Kreis Schleswig-Flensburg nimmt die SPD-Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Schleswig Birte Pauls wie folgt Stellung:

„Immer noch haben viele Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Impfungen Fragen.

Die SPD–Fraktion im Landtag hat mit  Nachdruck dafür gesorgt, dass das Sozialministerium die unwürdige wöchentliche Telefonralley um die wenigen Impftermine in ein Einladungsverfahren umgestellt hat. Dadurch können sich die Bürgerinnen und Bürger, die laut Impfstrategie der Gruppe 1 zugehörig sind,  über die Telefonnummer in dem versendenteten Anschreiben ohne lange Wartezeiten einen Termin im nächstgelegenen Impfzentrum organisieren. Das Impfzentrum ist nicht auf das Kreisgebiet festgelegt, es kann sich auch in den benachbarten Kreisen oder in Flensburg befinden, wenn die Orte einfacher zu erreichen sind.

Zur Gruppe 1 gehören zurzeit über 80-Jährige, Personen die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind. Zudem Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten, Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste sowie Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung,  Beschäftigte in den Corona-Impfzentren, Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen (vor allem Hämato-Onkologie und  Transplantationsmedizin.)

Viele der über 80jährigen Bürgerinnen und Bürger haben allerdings ein Problem überhaupt in das Impfzentrum nach Kropp, bzw. in das nächstgelegene Impfzentrum  zu kommen. Mit dieser Problematik haben sich viele Bürgerinnen und Bürger an mich gewandt.

Ich setze mich für einen kostenlosen Transport mit Taxis für die Altersgruppe der über 80 jährigen ein, die SPD – Fraktion hat heute einen Antrag dafür in den Landtag eingebracht. Bis dies verwirklicht ist möchte ich darauf aufmerksam machen, dass für viele ein Taxitransport bereits möglich ist. In Paragraph 60 Absatz 1 Satz 1 und 2 SGB V ist festgelegt, dass Versicherte Anspruch auf Transportkosten zu einer ambulanten Behandlung, zu der auch Impfungen gehören, haben. Dies gilt, wenn Sie entweder einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen AG, BL, H besitzen oder den Pflegegrad 3, 4 oder 5 der Pflegeversicherung inne haben.

Ich als Landtagsabgeordnete und die gesamte SPD-Landtagsfraktion arbeiten weiter daran, dass möglichst schnell und ohne Hürden geimpft werden kann. Dabei haben wir auch die Gruppe im Auge, die nicht durch die mobilen Impfteams versorgt werden, also Menschen die z.B. in Pflegewohngemeinschaften oder im betreuten Wohnen leben. Hier muss die Landesregierung ihre Impfstrategie ändern.“